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Fischerprüfung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.
Im Kreis Gütersloh werden jährlich zwei Fischerprüfungen (jeweils im Frühjahr und im Herbst) durchgeführt. Abgenommen wird die Prüfung in dem Gebäude des Berufskollegs in Wiedenbrück, Am Sandberg 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück.
Zur Ablegung der Prüfung bei einer anderen Fischereibehörde benötigen Sie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde.
Beschreibung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten). Im theoretischen Teil sind 60 Fragen eines Fragebogens aus den Fachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde zu beantworten. Im praktischen Teil ist ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzulegen und das weitere notwendige Zubehör in der richtigen Reihenfolge hinzuzufügen sowie eine ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse anhand von Bildtafeln nachzuweisen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im theoretischen Teil mindestens 45 Fragen, davon mindestens sechs aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet sind und im praktischen Teil bei dem Zusammenlegen des Angelgerätes mindestens 25 von 28 möglichen Punkten erreicht werden sowie vier der sechs vorgelegten Fischarten richtig bestimmt sind.
Wird der theoretische Teil der Prüfung nicht bestanden, hat dies den Ausschluss von der weiteren praktischen Prüfung zur Folge.
Wird der praktische Teil der Prüfung nicht bestanden, bleibt das Ergebnis des theoretischen Teils gültig. Der praktische Teil der Prüfung kann bei der nächsten Fischerprüfung nach Zahlung einer reduzierten Prüfungsgebühr wiederholt werden. Dabei erfolgt die Wiederholung des gesamten praktischen Teils.
Werden einzelne Teile der Fischerprüfung nicht bestanden, erfolgt keine Rückerstattung der Fischerprüfungsgebühr. Die Gebühr wird lediglich erstattet, wenn Prüflinge nicht zur Fischerprüfung erscheinen.
- Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung samt Hinweisen
- Mindestalter 13 Jahre zum Zeitpunkt der Prüfung
- Wohnsitz im Kreis Gütersloh oder Ausnahmegenehmigung der eigentlich zuständigen Unteren Fischereibehörde
- Zahlung der Gebühr
Die Fischerprüfung wird in deutscher Sprache abgehalten. Hilfsmittel (Übersetzungen, Dolmetscher, u. ä.) sind nicht zulässig.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen.
Vorbereitungskurse für die Fischerprüfungen werden im Kreisgebiet u.a. von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei angeboten. Der Besuch dieser Vorbereitungskurse ist freiwillig. Nähere Informationen zu den Terminen der Fischerprüfung sowie den Vorbereitungskursen können Sie bei uns erfragen.
Sollten Sie Ihr Fischerprüfungszeugnis (und Ihren Fischereischein) verloren haben, so kann Ihnen eine Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses ausgestellt werden. Mit dieser Zweitschrift können Sie einen neuen Fischereischein beantragen. Die Ausstellung einer Zweitschrift ist aber erst für Prüfungen ab dem Jahr 1973 möglich, da erst seit diesem Zeitpunkt durch den Kreis die Fischereiprüfung abgenommen wird.
Fischereischeine sind unter Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen erhältlich.
- Für die Prüfung insgesamt: 50 €
- Für die Wiederholung der praktischen Prüfung: 30 €
- Für eine Ausnahmegenehmigung: 15 €
- Für eine Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses: 35 €
Zahlungsart
- Per Überweisung (Vorkasse)
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 6.1.1: Sicherheit und Ordnung
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-2221
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E-Mail: m.pfahlberg@kreis-guetersloh.de
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