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Online-Abmeldung eines Fahrzeugs
Beschreibung
Die Abmeldung kann ohne Besuch bei einer Behörde als Online-Abmeldung über das Internet vorgenommen werden.
Bei Interesse bitte nachfolgenden Link aufrufen:
Die Online-Abmeldung erfordert folgende Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug wurde ab 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen.
- Auf den Kennzeichenschildern sind neuartige Siegelplaketten mit QR-Code angebracht und der Fahrzeugschein (ZB I) mit verdeckten Sicherheitscodes liegt vor.
- Bezahlung der Gebühr erfolgt mittels elektronischem Online-Bezahlsystem.
Das Portal führt Sie durch die Online-Abmeldung.
Nach Entfernen der Abdeckung der Sicherheitscodes von Siegelplaketten und Fahrzeugschein darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden.
Bei erfolgreichem Antrag wird das Fahrzeug mit selbem Datum außer Betrieb gesetzt.
Das Kennzeichen kann, nach einer Online Abmeldung, erst am darauffolgenden Tag in der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh einen anderem Fahrzeug zugeteilt werden.
Das Hauptzollamt (KFZ-Steuer) und die Kfz-Versicherung werden automatisch über die Abmeldung informiert.
- Fahrzeugschein (ZB I) mit verdecktem Sicherheitscode
- Kennzeichenschild/er mit verdeckten Sicherheitscodes
- Bezahlmöglichkeit mittels elektronischem Bezahlsystem
Rechtsgrundlagen
§§ 24, 25 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
2,70 €, ggf. zzgl. 2,60 € bei Kennzeichen-Reservierung
EC
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.1: Zulassungen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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