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Kfz-Versicherungswechsel
Beschreibung
Wenn für ein Fahrzeug eine neue Versicherung (Haftpflicht) abgeschlossen wird, muss dieses der Zulassungsstelle mitgeteilt werden.
Die neue Versicherungsgesellschaft muss die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde übermitteln.
Ein persönlicher Besuch bei der Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.1: Zulassungen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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