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Kennzeichen verloren, gestohlen

Beschreibung

Bei Verlust / Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist die Zuteilung neuer Kennzeichen bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh erforderlich. Das liegt auch im Interesse des Fahrzeughalters, da beispielsweise mit dem gefundenen Kennzeichen Straftaten begangen werden könnten. Das bisherige Kennzeichen wird für 10 Jahre gesperrt.

Bei Diebstahl der Kennzeichen ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Bei Verlust muss eine Verlusterklärung des Fahrzeughalters bei der Zulassungsstelle abgegeben werden.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  3. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich
  4. Fahrzeugschein
  5. Fahrzeugbrief
  6. Vorhandenes Kennzeichenschild (zur Entstempelung der Siegel erforderlich)
  7. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht oder Kennzeichenschild)
  8. Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige bei der Polizei
  9. Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

27 € bis 57 €.

Zusätzlich: Kosten für die neuen Kennzeichenschilder

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen