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Saisonkennzeichen
Beschreibung
Wer sein Fahrzeug nicht das gesamte Jahr über fahren möchte, kann ein Saisonkennzeichen beantragen.
Durch eine Saisonzulassung entfällt die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) und die anschließende Wiederzulassung des Fahrzeugs. Die Saison muss mindestens 2 Monate und kann maximal 11 Monate betragen.
Außerhalb des gewünschten Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden. Steuer und Versicherung werden nur für den Betriebszeitraum (Saison) bezahlt. Ein Saisonkennzeichen kann auch in Kombination mit einem historischen Kennzeichen zugeteilt werden.“
Ein Antrag auf Zulassung mit einem Saisonkennzeichen ist bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.
Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.
Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.
Bei der Zulassung kann gleichzeitig eine neue Feinstaubplakette gekauft werden.
Bereits vorher kann gerne ein Wunschkennzeichen reserviert werden.
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) - Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
- Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Fahrzeugschein
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code) für Saisonkennzeichen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
- Prüfbuch – soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben –
- Bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschild/er, wenn ein neues Kennzeichen gewünscht oder ggf. wegen der Menge der Buchstaben und Ziffern erforderlich ist.
- Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige: Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Minderjährige müssen im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
31,20 € bis 45,20 €
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 2.2.1: Zulassungen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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