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Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren (bei Umzug innerhalb von Deutschland ohne Kennzeichenwechsel)

Beschreibung

Bei Umzug innerhalb von Deutschland ohne Kennzeichenwechsel sind der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief (nur wenn der Fahrzeugbrief vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurde) zu aktualisieren.

Dazu ist ein Antrag auf Anschriftenänderung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Das bisherige Kennzeichen kann beibehalten werden.

Bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens nach Umzug erfolgt die Erhebung der Kfz-Steuer durch die örtlich zuständige Finanzbehörde (Zollamt).

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Anschriftenänderung schriftlich beauftragen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

1. Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)

2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten

3. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.

4. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis nur erforderlich

- wenn der Fahrzeugbrief vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurde oder

- wenn GT-Kennzeichen gewünscht wird oder

- wenn der Name sich ändert (z.B. durch Heirat)

5. Fahrzeugschein

6. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)

7. Prüfbuch – soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben

8. Bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschild/er wenn das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten werden soll

9. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige: Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Minderjährige müssen im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

24,50 € - 59,90 €

Rechtsgrundlagen

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen