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Elternzeit für Lehrkräfte
Beschreibung
Anträge auf Elternzeit für Lehrkräfte an Grundschulen werden über die jeweilige Schule an das Schulamt gerichtet und von hier genehmigt.
Erstanträge sind 7 Wochen vor Beginn (in der Regel 1 Woche nach Geburt des Kindes) einzureichen.
- Antrag auf Elternzeit (siehe Dokumente)
- Bei Erstantrag: Eine Geburtsurkunde des Kindes
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 3.1.1: Staatliches Schulamt
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1512 - E-Mail:
abt31@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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