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Feststellung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen des Sozialhilferechts: Amtsärztliche Gutachten
Beschreibung
Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Gutachten zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit. Neben voller Erwerbsfähigkeit kann eine Erwerbsunfähigkeit auf Zeit oder auf Dauer sowie eine teilweise Erwerbsunfähigkeit festgestellt werden.
FAQ
1. Wer wird begutachtet?
Personen, die Leistungen nach SGB II und SGB XII erhalten und im Einzugsbereich des Jobcenters für den Kreis Gütersloh liegen.
2. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Stellungnahme begutachtet?
- Beurteilt wird das Leistungsvermögen (voll erwerbsfähig/ teilweise erwerbsfähig / erwerbsunfähig)
- Ggf. werden vorhandene Leistungseinschränkungen formuliert (beispielsweise kein schweres Heben, kein ständiges Stehen o.ä.)
- Personalausweis
- Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte, Ergebnisse früherer Untersuchungen durch andere Behörden, z. B. Versorgungsamt, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MdK), Rentenversicherer, ggf. Entlassungsberichte von Reha-Kliniken
Die Gebühren werden vom Auftraggeber übernommen.
Rechtsgrundlagen
Sozialhilfegesetz
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 6.2.1: Amtsärztlicher Dienst
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1650 - Fax:
05241 85-1717 - E-Mail:
abt62@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1650
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E-Mail: s.cordes@kreis-guetersloh.de
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