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Gewährung von Kur- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen: Amtsärztliches Gutachten
Beschreibung
Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Gutachten zu Notwendigkeit und Angemessenheit von Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen des Beihilferechts.
Rechtsgrundlagen: Beihilfeverordnung
FAQ
1. Wer wird begutachtet?
Der amtsärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit (Gesundheitsamt) ist für alle Personen zuständig, die Anspruch auf Leistungen nach dem Beihilferecht und ihren ersten Wohnsitz im Kreis Gütersloh haben oder deren Dienststelle sich im Kreis Gütersloh befindet.
Die Auftragstellung erfolgt über die zuständige Beihilfestelle unter Vorlage eines ärztlichen Attestes.
2. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung begutachtet?
- Notwendigkeit der vorgesehenen Maßnahme
- Ggf. Empfehlung alternativer Therapiemöglichkeiten
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegen sollte) mit beigefügtem ärztlichen Attest des behandelnden Arztes
- Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte
Gebühren müssen in Vorkasse übernommen werden.
Die Gebühr beträgt in der Regel 70,00 €. (Barzahlung)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 6.2.1: Amtsärztlicher Dienst
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1650 - Fax:
05241 85-1717 - E-Mail:
abt62@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1650
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E-Mail: s.cordes@kreis-guetersloh.de
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