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Tuberkuloseberatung
Beschreibung
Von allen Organen des menschlichen Körpers wird die Lunge am häufigsten von der Tuberkulose befallen, deshalb erstrecken sich die Untersuchungen auch in erster Linie auf dieses Organ.
Gemäß Infektionsschutzgesetz IFSG müssen Erkrankung oder Tod durch Tuberkulose dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden (§ 6 IFSG).
Das Infektionsschutzgesetz schreibt zudem Kontrolluntersuchungen (sogenannte Umgebungsuntersuchungen) vor, wenn die Tuberkulose festgestellt worden ist. Diese hat das Gesundheitsamt kostenlos durchzuführen, um einerseits die Ansteckungsquelle und andererseits evtl. weitere Erkrankte zu ermitteln. Alle Personen, die engen Kontakt mit der/dem Erkrankten hatten, z.B. in der Familie, in der Wohngemeinschaft, in der Schule, am Arbeitsplatz, in Gemeinschaftseinrichtungen, müssen sich der Kontrolluntersuchung unterziehen. Diese Untersuchung ist nach dem Infektionsschutzgesetz duldungspflichtig.
Wird eine nicht ansteckungsfähige Tuberkulose festgestellt, ist eine einmalige Umgebungsuntersuchung zur Ermittlung der Ansteckungsquelle erforderlich. Hierbei ist zu klären, wer den Erkrankten angesteckt hat.
Handelt es sich um eine ansteckungsfähige Tuberkulose, so muss nach ca. 3-4 Monaten eine zweite Umgebungsuntersuchung durchgeführt werden. Hierbei ist zu klären, wen der Erkrankte angesteckt hat.
Kontaktpersonen sollten zusätzlich auf Husten, Auswurf, Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, Nachtschweiß, leichte Ermüdbarkeit, allgemeine Abgeschlagenheit achten und bei Auftreten dieser Anzeichen den Arzt aufsuchen.
Die Tuberkuloseberatungsstelle gibt jederzeit Auskunft auf Fragen von Bürgern, die in Kontakt mit Erkrankten waren. Sie gibt selbstverständlich auch Informationen an Bürger weiter, die generell etwas über die Krankheit Tuberkulose erfahren möchten.
Beratungszeiten:
Montag – Donnerstag zwischen 8.00 und 15.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Tuberkulose - was ist das?
Tuberkulose ist eine übertragbare Krankheit, die heute durch medikamentöse Behandlung ausgeheilt werden kann und somit den Schrecken vergangener Jahrzehnte verloren hat. Die Tuberkulose ist jedoch keineswegs besiegt. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erkranken jährlich mehr als 9 Millionen Menschen neu an einer Tuberkulose, sodass sie neben HIV/Aids und Malaria zu den weltweit häufigsten Infektionskrankheiten gehört.
Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit der Lungen. Insbesondere beim Husten und Niesen werden feinste erregerhaltige Tröpfchen in der ausgeatmeten Luft von erkrankten Personen freigesetzt, aber auch durch Lachen, lautes Singen oder Sprechen können die Tuberkulosebakterien aus der Lunge über die Atemwege nach außen befördert werden..
Husten mit oder ohne Auswurf, der selten blutig sein kann, ist das Hauptkennzeichen dieser Erkrankung. Gelegentlich kommen Brustschmerzen und Atemnot hinzu. Als Faustregel gilt: Jeder länger als drei Wochen bestehende Husten sollte unbedingt ärztlich untersucht werden. Bei blutigem Auswurf ist eine sofortige Abklärung erforderlich! Weitere mögliche Symptome: Einschränkungen des Allgemeinbefindens, Appetitmangel, Gewichtsabnahme, leichtes Fieber und besonders nachts vermehrtes Schwitzen.
Im frühen Stadium - der Patient ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht Infektiös, kann die Krankheit also nicht an andere Personen weitergeben - ist die TBC durch Tuberkulin-Testung, Blutuntersuchung oder Röntgenaufnahmen der Lungen nachweisbar.
Bei der Tuberkulintestung wird abgeschwächtes, gereinigtes Tuberkulin unter die Haut gespritzt, um festzustellen, ob der Körper Antikörper (Abwehrstoffe) gegen Tuberkulosebakterien entwickelt hat. Zeigt dieser Test eine Reaktion, muss der Verdacht einer Infektion mit einem Bluttest bestätigt oder widerlegt werden.
Später - jetzt ist der Patient in der Lage seine Mitmenschen anzustecken- kann man die Bakterien mikroskopisch und kulturell im Auswurf, Magensaft und anderen Körperflüssigkeiten nachweisen.
Neben den Lungen können auch andere Organe betroffen sein (extrapulmonale Tuberkulosen), z.B. die Lymphknoten, Harn- und Geschlechtsorgane, Knochen, Gelenke, Verdauungsorgane. Bei sozialen Kontakten geht von ihnen kein relevantes Infektionsrisiko aus.
Die Zeit zwischen der Infektion mit dem Tuberkuloseerreger bis zu einer nachweisbaren Reaktion des Körpers beträgt im Durchschnitt 6-8 Wochen.
Die Tuberkulose ist heute im Regelfall gut behandelbar.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 6.2.4: Infektionsschutz
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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05241 85-1700 - Fax:
05241 85-1717 - E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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E-Mail: h.kramer@kreis-guetersloh.de
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