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Abfallbeseitigung

Beschreibung

Der Kreis Gütersloh und seine 13 Städte und Gemeinden sind per Gesetz verpflichtet, die Abfälle der Bürger und der Gewerbetreibenden zu entsorgen.

Hausmüllentsorgung

Für die Müllabfuhr sind die Städte und Gemeinden zuständig. Fragen zur Hausmüllentsorgung beantworten die Abfallberater/innen der Städte und Gemeinden. Informationen zu Müllgefäßen, Abfuhrterminen, Entgelten oder Gebühren sind zudem auf den Webseiten der Kommunen abrufbar.

Für die Verwertung und Beseitigung der Abfälle ist die Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH (GEG) vom Kreis Gütersloh beauftragt worden.

Gewerbeabfall-Entsorgung

Die Gewerbeabfallentsorgung und -beratung für die Kreise Warendorf und Gütersloh gewährleistet der Entsorgungsverbund Westfalen GmbH (ECOWEST). Ansprechpartner und weitere Infos sind den Internetseiten des Unternehmens zu entnehmen.

Zuständige Einrichtungen