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Grenzlängen

Beschreibung

Aus dem vorhandenen Katasterzahlennachweis werden einzelne Grenzlängen zu Flurstücks- oder Eigentumsgrenzen an die Antragsteller abgegeben. Dabei handelt es sich um einzelne bereits gemessene oder über Koordinaten berechnete Grenzlängen. Eine Vermessung in der Örtlichkeit findet dabei nicht statt. Für die Richtigkeit der nachgewiesenen Grenzlängen übernimmt die Katasterbehörde keine Gewähr.
Einzelne Grenzlängen werden insbesondere zum Auffinden der Grenzsteine in der Örtlichkeit benötigt.

Bestellung von Liegenschaftsdokumenten

Mit Hilfe des Formulars unter 'Dokumente' können Sie Liegenschaftsdokumente direkt beim Kreis bestellen.

Sie können das Formular

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  • Per E-Mail verschicken: Das Versenden per E-Mail erfolgt über die Taste "Einreichen" am Formularende. Wählen Sie die Option "Einreichen" aus und klicken Sie auf die Schaltfläche "Formular einreichen". Das Formular wird dann per E-Mail an unsere Abteilung übermittelt. Der Antrag ist bei Versand per E-Mail auch ohne Unterschrift gültig.
  • Drucken: Das Drucken erfolgt über die Taste "Einreichen" am Formularende. Wählen Sie die Option "Drucken" aus und klicken Sie auf die Schaltfläche "Formular einreichen". Das Formular wird dann auf Ihrem Drucker ausgedruckt.

Formloser Antrag (schriftlich, telefonisch oder persönlich)

Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.

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