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Führerschein zur Fahrgastbeförderung / Ersterteilung / Verlängerung

Beschreibung

Für die entgeltliche bzw. gewerbsmäßige Beförderung von Personen ist eine besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung notwendig. Einige Beispiele:

  1. Taxi
  2. Mietwagen
  3. Fahrzeug im Schüler- und Behindertenspezialverkehr

Die Fahrerlaubnis kann bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden und ist für fünf Jahre gültig.

Das jeweilige Unternehmen (z. B. Taxi) benötigt für die Personenbeförderung eine Konzession, die ebenfalls bei der Abteilung Straßenverkehr, 2.2.4 Verkehrslenkung (Telefon: 05241-85 1265), beantragt werden kann.

Ersterteilung

Voraussetzungen:

  1. Mindestalter 21 Jahre, 19 Jahre bei Zivildienstleistenden oder Absolventen eines Freien Sozialen Jahres
  2. Führerschein Klasse 3, jetzt B, seit mindestens zwei Jahren, bei Zivildienstleistenden oder Absolventen eines Freien Sozialen Jahres ein Jahr

Verlängerung

Der Antrag auf Verlängerung sollte einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.

Benötigte Unterlagen Ersterteilung

  1. Ist der Antragsteller noch nicht in Besitz eines EU-Kartenführerscheines muss dieser beantragt werden
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. Ggf. Karteikartenabschrift
  4. Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen.
  5. Ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen.
  6. Eignungsgutachten (Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Dieses Gutachten können nur bestimmte Betriebs- oder Arbeitsmediziner bzw. amtlich anerkannte Begutachterstellen für Fahreignung ausstellen. Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen.
  7. Führungszeugnis (Belegart 0) beim zuständigen Bürgerbüro beantragen.
  8. Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten).

Benötigte Unterlagen Verlängerung

  1. Personalausweis bzw. Reisepass
  2. Führerschein und Personenbeförderungsschein
  3. Ggf. Karteikartenabschrift
  4. Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen.
  5. Ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen.
  6. Bei Verlängerung ab dem bzw. über das 60. Lebensjahr hinaus:
    Eignungsgutachten (Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Dieses Gutachten können nur bestimmte Betriebs- oder Arbeitsmediziner bzw. amtlich anerkannte Begutachterstellen für Fahreignung ausstellen.
  7. Führungszeugnis (Belegart 0) beim zuständigen Bürgerbüro beantragen.

Ersterteilung: 43,90 €

Verlängerung: 38,00 €

Zahlungsart

per Rechnung 

Rechtsgrundlagen

§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung

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