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Schülerreisendenlisten (Sammellisten) (Dienstleistung für Staatsangehörige von nicht EU-Ländern)

Beschreibung

Eine Schülerreisendenliste dient der Reiseerleichterung bei Fahrten von Schulklassen in andere EU-Staaten. Sie erfüllt hierbei zwei Funktionen:

  • sie ersetzt einen Aufenthaltstitel und
  • stellt einen Passersatz dar.

Die Funktion als Passersatz bezieht sich nur auf ausländische Schüler, die die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU besitzen (sogenannte Drittstaatsangehörige) und keinen eigenen, im Ziel- oder Transitstaat anerkannten Pass oder Passersatz besitzen (zum Beispiel, weil sie im Pass der Eltern eingetragen sind). Die Identität - nur - dieser Schüler ist durch ein an der Liste angebrachtes aktuelles Lichtbild zu bestätigen.

Wer auf der Schülerreisendenliste steht, kann im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staaten einreisen und nach Deutschland zurückkehren.

Das Verfahren

Die Liste darf nur für eine konkret geplante Klassenfahrt einer allgemein- oder berufsbildenden Schule ausgestellt und nur an eine Lehrerin, einen Lehrer oder eine durch Vollmacht autorisierte Person gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden.

Die Liste muss:

  • Vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden,
  • die Schule (Name und Anschrift),
  • den begleitenden Lehrer,
  • Zweck, Ziel und Zeitraum der Reise,
  • alle an der Reise teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aufführen (einschließlich der deutschen Schüler).

Die Schulleiterin, der Schulleiter oder eine allgemein bestellte Vertretung bestätigt die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen der Einverständniserklärungen der Eltern zu der Reise. Anschließend wird die Liste unter Beifügung der aktuellen Passfotos der Ausländerbehörde vorgelegt.

Deutsche Schülerinnen und Schüler, die keinen eigenen Pass oder Passersatz besitzen, müssen rechtzeitig bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes eine Antrag auf Ausstellung eines deutschen Kinderreiseausweises oder Personalausweises stellen. Schülerinnen und Schüler aus anderen EU-Ländern müssen sich in diesem Fall an ihre Vertretung (Botschaft, Konsulat) wenden.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um die Klassenfahrt einer allgemein- oder berufsbildenden Schule im Kreis Gütersloh (ausgenommen Stadt Gütersloh).
  • Die Schülerinnen und Schüler halten sich erlaubt im Kreis Gütersloh auf (nur in Ausnahmefällen können auch Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, aufgenommen werden).

Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

EU- oder EWR-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

 

  1. vollständig ausgefüllte Liste
  2. von Schülerinnen und Schülern, die bei der Reise nicht im Besitz eines eigenen Passes oder Passersatzes sein werden:
    ein aktuelles Lichtbild gemäß
    Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
    (sogenanntes Biometriefoto)

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