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Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Kreises Gütersloh

Beschreibung

Ein Fahrzeug war bereits oder ist bisher im Kreis Gütersloh zugelassen und soll auf eine andere Person mit Wohnort im Kreis Gütersloh zugelassen bzw. umgeschrieben werden.

Dazu ist ein Antrag auf Umschreibung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

Gleichzeitig kann eine neue Feinstaubplakette bei der Zulassungsstelle gekauft werden.

Bereits vorher kann gerne ein Wunschkennzeichen reserviert werden.

Online-Dienstleistung: Es kann auch ohne Besuch bei einer Behörde eine Online-Umschreibung eines abgemeldeten Fahrzeugs innerhalb des Kreises Gütersloh auf einen neuen Halter oder eine Online-Zulassung eines Fahrzeugs innerhalb des Kreises Gütersloh auf einen neuen Halter ohne Kennzeichenwechsel über das Internet vorgenommen werden. Bei Interesse bitte nachfolgenden Link aufrufen:

ONLINE-Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Kreises Gütersloh

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  3. Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  4. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
  5. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  6. Fahrzeugschein
  7. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
  8. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
  9. Prüfbuch – soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben -
  10. Bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschild/er, wenn ein neues Kennzeichen gewünscht wird
  11. Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Die bisherigen GT- Kennzeichenschilder, soweit sie noch vorhanden sind und wieder verwendet werden sollen
  12. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige:
  13. Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen
  14. Die/der Minderjährige muss im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

27,40 € - 31,20 €

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson