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Kinder- und Jugendgesundheitsdienst: Sprechstunde

Beschreibung

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst übernimmt Aufgaben nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ein Schwerpunkt sind kinderärztliche, entwicklungspädiatrische Untersuchungen und Beratung bei entwicklungsauffälligen und behinderten Kindern im Kleinkind- und Vorschulalter. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Kind zusätzliche Unterstützung durch eine Einzelintegration im Kindergarten benötigt oder in einen heilpädagogischen Kindergarten aufgenommen werden soll. Wenn auf Empfehlung des Kinderarztes untersucht werden soll, ob eine umfassende Frühförderung (Komplexleistung Frühförderung) des Kindes notwendig ist, übernimmt im Kreis Gütersloh der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die kinderärztliche Diagnostik in Kooperation mit interdisziplinär arbeitenden Frühförderstellen. All diese Unterstützungen sind Maßnahmen der Eingliederungshilfe.

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bietet in einigen Schulen (vor allem in Förderschulen) regelmäßige schulärztliche Sprechstunden für Jugendliche an mit medizinischem "body-check" und individueller ärztlicher Beratung.

Bei der Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes führt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die schulärztliche Untersuchung durch, ebenso bei Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten oder wenn bei Schulproblemen eine schulärztliche Untersuchung erforderlich ist.

Bei allen Untersuchungen wird ein Hör- und Sehtest durchgeführt , sowie eine Kontrolle des Impfbuches, ggf. Impfberatung. In den weiterführenden Schulen werden zusätzlich Impfberatungen vor Ort durchgeführt.

  • Gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis
  • ggf. Arztberichte, Entwicklungsberichte

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  • Anmeldung mit Servicekonto.NRW erforderlich

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Zuständige Einrichtung

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