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Illegale Abfallbeseitigung

Beschreibung

Der Kreis Gütersloh als untere Abfallwirtschaftsbehörde überwacht die Abfallbeseitigung und Abfallverwertung. Er geht auf seinem Gebiet wilden Müllkippen in der Landschaft, unzulässigen Abfallablagerungen (zum Beispiel Bauschutt oder abgestellte Schrottautos) und Abfallverbrennungen nach.

Die untere Abfallwirtschaftsbehörde hat die Möglichkeit, Bußgelder zu erlassen und die Beseitigung wilden Mülls zu verlangen.

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