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Zinssenkungsantrag
Beschreibung
Bei öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen ist die Verzinsung des Förderdarlehens im Darlehensvertrag geregelt. Die Zinsen ändern sich erstmalig nach Ablauf von 5 Jahren seit Bezugsfertigkeit und danach in weiteren 5-Jahres-Abständen. Bei Förderungen der Jahre 1970 bis 2001 erfolgt die erstmalige Überprüfung nach 10 Jahren, danach in 3-Jahres-Abständen.
Die NRW.BANK informiert die Darlehensnehmer rechtzeitig über die jeweilige Zinserhöhung. Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit hin, dass der Zinssatz auf Antrag für den jeweiligen Zeitraum gesenkt werden kann. Dazu ist eine Prüfung der Einkommensverhältnisse notwendig, die der Kreis Gütersloh als zuständige Stelle für die Städte/Gemeinden Borgholzhausen, Halle (Westf.), Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.) vornimmt. Die Bestätigung der Über- oder Unterschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze erfolgt gegenüber der NRW.BANK.
- Anschreiben der NRW.BANK
- Antrag
- Meldebescheinigung aller Personen im Haushalt
- Einkommensnachweis für jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Belege für die im Antrag und in der Einkommenserklärung gemachten Angaben
- Ggf. weitere Unterlagen
Die Gebühr für die Bestätigung beträgt 20,00 €
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 4.2.4: Verwaltungsangelegenheiten / Wohnraumförderung / Submission
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1938
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E-Mail: c.topp@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1946
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E-Mail: h.stedem@kreis-guetersloh.de
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