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Hebammen: An-/Abmeldung

Beschreibung

Wer im Kreis Gütersloh selbstständig als Hebamme/Entbindungspfleger tätig sein oder Hebammen/Entbindungspfleger beschäftigen möchte, hat die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh anzuzeigen.

 

Öffnungszeiten/Sprechzeiten:

Mo.- Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.

Es ist Folgendes mitzuteilen und einzureichen:

- voraussichtlicher Beginn der Berufsausübung
- Beendigung der Berufsausübung
- eine amtlich beglaubigte Fotokopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit (in der Regel reicht hier eine amtlich
- beglaubigte Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses)

Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular, welches Sie als PDF-Datei herunterladen können.

Grundsätzlich fallen keine Gebühren an.

Auf Wunsch wird schriftlich bestätigt, dass die Tätigkeit ordnungsgemäß bei der unteren Gesundheitsbehörde des Kreises Gütersloh angemeldet wurde. Für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung wird nach Tarifstelle 3.11 der Satzung des Kreises Gütersloh vom 13.12.2001 in Verbindung mit dem Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,-- Euro erhoben.

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