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Hebammen: Veranstalten von Fortbildungen

Beschreibung

(Der Einfachheit halber wird im Folgenden auf die Bezeichnung "Entbindungspfleger" verzichtet.)

Fortbildungen von Hebammenlehranstalten und Hebammenberufsverbänden sind nach der Hebammenberufsordnung grundsätzlich empfehlenswerte Veranstaltungen. Ob andere Veranstaltungen in diesem Sinne geeignet sind, prüft auf Antrag das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Erstveranstaltung stattfindet. Weitere Veranstaltungen derselben Fortbildung müssen regelmäßig nicht mehr erneut geprüft werden.

Die Fortbildungsnachweise müssen die nachfolgenden Angaben beinhalten:

- Name, Vorname und Anschrift des Teilnehmers
- Veranstalter, Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer
- Name der/des Referenten
- Zielgruppe
- Veranstaltungsort, Datum, Stundenzahl
- Thema der Fortbildung, Ziele, Inhalte
- Lehr-/Lernmethoden

Für die Prüfung der Eignung von Fortbildungsveranstaltungen ist nach Tarifstelle 10.3.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Gebühr in Höhe von 25 - 100 € festzusetzen.

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