BIS: Suche und Detail

Baulast

Beschreibung

Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung des Grundstückeigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.

Durch die Eintragung von Baulasten kann ein Grundstückeigentümer Verpflichtungen übernehmen, um die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu ermöglichen. Beispielsweise werden Baulasten eingetragen um

  • ein Grundstück zu erschließen, das nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche grenzt (Hinterlieger),
  • einen nicht ausreichenden Grenzabstand auf dem Nachbargrundstück zu sichern,
  • Stellplätze für PKW auf fremden Grundstücken für das Baugrundstück nachzuweisen oder
  • eine Überbauung der Nachbargrenze zu ermöglichen.

Dabei entsteht in der Regel ein begünstigtes Grundstück und ein belastetes Grundstück. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich durch eine schriftliche Erklärung zur Übernahme der Baulast. Die Erklärung wird von der Baugenehmigungsbehörde vorbereitet und ist dort oder vor einem Notar zu unterschreiben. Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

Solche öffentlich-rechtlichen Baulasten bleiben auch bei Eigentümerwechsel des Grundstückes erhalten. Sie stellen reale Belastungen des Grundstückes dar und können daher den Wert eines Grundstückes beeinflussen. Diese Belastungen werden nicht in das Grundbuch eingetragen. Deswegen ist es wichtig vor Erwerb eines Grundstückes auch Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu nehmen.

Baulasten werden nur im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren eingetragen. Die erforderlichen Unterlagen werden von der Bauaufsichtsbehörde angefordert. Je nach Art der Baulast ist ein amtlicher Lageplan oder ein Flurkartenauszug erforderlich.

Onlinedienstleistungen

Icon Legende

  • Anmeldung mit Servicekonto.NRW erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen