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Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach der AnföVO

Beschreibung

Seit 2017 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zuständig. Näheres regelt die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO), die die bis Ende 2016 gültige Verordnung über niederschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) abgelöst hat.

Unter die Überschrift „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ fallen neben Betreuungsangeboten seit 2017 auch Angebote zur Entlastung von Pflegenden sowie Angebote zur Entlastung im Alltag. Dabei sind ausdrücklich auch die Pflegenden als Zielgruppe in den Fokus gerückt worden.

Dazu zählen insbesondere

  • Betreuungsangebote für Menschen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich (Betreuungsangebote),
  • Angebote zur gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und anderen nahestehenden Pflegepersonen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden) sowie
  • Angebote zur Entlastung im Alltag, z. B. bei der Haushaltsführung.

Wenn die Angebote durch den Kreis Gütersloh anerkannt sind, können die Nutzer zur (teilweisen) Finanzierung u.a. den Entlastungsbetrag (125 € pro Monat) aus der Pflegeversicherung verwenden.

Für das Antragsverfahren hat das Land NRW eine Plattform zur Verfügung gestellt, die zwingend genutzt werden muss. Diese Plattform finden Sie hier: pfaduia.nrw.de

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

Auch das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz für die Region Ostwestfalen-Lippe mit Sitz in Bielefeld steht Anbietern beratend zur Seite.

Zu diesem Thema und vielen anderen rund um die Pflege bietet außerdem das Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de einen guten Überblick.

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