Verwaltungshelferschulung / BF-4 Fahrer Schulung
Kurzbeschreibung
Im Kreis Gütersloh können Großraum- und Schwertransporte auf wiederkehrenden und standardisierten Strecken durch sogenannte Verkehrshelfer begleitet werden, womit eine Begleitung durch die Polizei entfallen kann. Damit ein Verkehrshelfer im Kreis Gütersloh tätig sein kann, muss im Vorfeld die persönliche Eignung geprüft werden (1.Schritt „Anmeldung/Voraussetzungen“), sowie eine Online-Schulung durchgeführt und bestanden werden (2.Schritt „Videoschulung“). Alle weiteren Informationen etc. können Sie den Downloads entnehmen.
Beschreibung
Alle notwendigen Informationen stellen wir in den Downloads zur Verfügung.
Anmeldung / Voraussetzungen
1. Informationen für die Anmeldung
1.2 Antrag auf Verpflichtung als Verwaltungshelfer
1.3 Checkliste
Videoschulung
2. Anschreiben Antragsteller Videoschulung
2.1 Merkblatt Ausrüstung Begleitfahrzeuge
2.2 Allgemeine Informationen zum Kreis Gütersloh
2.3 Wichtige Informationen für Verwaltungshelfer im Kreis Gütersloh
Onlinedienstleistungen
Downloads
- 1. Informationen für die Anmeldung
- 1.2 Antrag auf Verpflichtung als Verwaltungshelfer
- 1.3 Checkliste
- 2. Anschreiben Antragssteller_Videoschulung
- 2.1 Merkblatt_Ausruestung_Begleitfahrzeuge
- 2.2 Allgemeine Informationen über den Kreis Gütersloh
- 2.3 Wichtige_Informationen_fuer_Verwaltungshelfer_im_Kreis_Guetersloh
Zuständige Einrichtungen
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Verkehrslenkung (2.2.4)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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- Telefon:
05241 85-1200 - Fax:
05241 85-31200 - E-Mail:
verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1267
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1258
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1272