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Bürgergeld

Beschreibung

Für die Umsetzung des Bürgergeldes im Kreis Gütersloh ist das kommunale Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig. Wir unterstützen Sie mit:

Ziel ist es, dass Sie künftig sowohl Ihren Lebensunterhalt als auch den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten und somit ein Leben in Eigenverantwortung führen können.

Die Mitarbeitenden der Arbeits- und Ausbildungsberatung unterstützen Sie bei der Suche nach einem passenden Arbeits- oder Ausbildungsplatz ebenso wie bei der Auswahl und Wahrnehmung von ggf. erforderlichen Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Im Falle des zeitgleichen Bezuges von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch bei der Agentur für Arbeit erhalten Sie von dort Unterstützung auf dem Weg zu Ihrer beruflichen Integration. Für die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die kein Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch beziehen, bleibt weiterhin das Jobcenter für die Arbeitsberatung zuständig.

In der Leistungssachbearbeitung kümmern sich die Mitarbeitenden um alles, was mit der Sicherung Ihres Lebensunterhalts einschließlich Ihrer Unterkunftskosten zu tun hat. Hier werden Ihre Antragsunterlagen abschließend bearbeitet und die Höhe Ihres Leistungsanspruchs berechnet.

Zuständige Einrichtung