Artenschutz bei Bauvorhaben
Kurzbeschreibung
Alle Tier- und Pflanzenarten unterliegen einem allgemeinen Schutz. Sie dürfen nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt, getötet oder zerstört werden. Einige Arten unterliegen zusätzlich dem besonderen Artenschutz. Dazu gehören z.B. alle wild lebenden Vogel- und Fledermausarten. Diese Arten sind auch bei Bauvorhaben besonders zu berücksichtigen.
Beschreibung
Durch die Sanierung oder den Umbau von Scheunen, Ställen, Häusern oder Hallen oder beim Neubau von Gebäuden können Quartiere, sogenannte Fortpflanzung- und Ruhestätten, dieser Arten verloren gehen. Das können z.B. Schwalbennester unter dem Dachvorsprung, Unterschlupfe von Fledermäusen hinter einer Verkleidung oder Nistmöglichkeiten von Eulen auf nicht ausgebauten Dachböden sein.
Damit es zu keinen artenschutzrechtlichen Konflikten kommt, müssen Bauherren vor dem Bauen prüfen, ob geschützte Arten betroffen sein können, Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen und ggf. Ersatzquartiere anbieten.
Einem Bauantrag ist ein ausgefülltes Formular zum Artenschutz beizufügen. Der Artenschutz ist aber auch bei allen baugenehmigungsfreien Vorhaben zu berücksichtigen und fällt in die Verantwortung des Bauherrn.
Formular Artenschutz-Prüfung (s.u. Downloads)
Weiterführende Informationen finden Sie hier
Zuständige Einrichtungen
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Naturschutz (4.5.2)
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
05241 85-2799 - Fax:
05241 85-2760 - E-Mail:
abt45@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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