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Öffentlicher Personennahverkehr
Beschreibung
Tarif- und Fahrplanauskünfte
Hotline der OWL Verkehr
(0 52 31) 977 681 (Festnetz-Tarif)
NRW-weite Fahrplanauskünfte
(08 00) 6 50 40 30 (kostenfrei aus allen deutschen Netzen)
Im Stadtbus Servicezentrum am Zentralen Omnibusbahnhof in Gütersloh können Sie sich persönlich über alle Fragen zum ÖPNV beraten lassen.
Öffnungszeiten Servicezentrum ZOB:
Montag – Freitag: 7.30 Uhr – 18 Uhr
Samstag: 8.45 Uhr – 12.45 Uhr
Fahrplanauskünfte und Informationen zur Mobilität im Kreis Gütersloh erhalten Sie außerdem unter
Unterwegs mit der MobilitätsApp OWLmobil
Mit der kostenlosen OWLmobil App für unterwegs erhalten Sie Auskünfte zum Fahrplan, zu den nächsten Abfahrten und können Sie Ihr Ticket sicher und bequem online kaufen.
Die App ist für Android und Apple in den jeweiligen App-Stores erhältlich.
Mehr Infos unter:
Nahverkehrsplan
Am 9. Oktober 2017 wurde der "Vierte Nahverkehrsplan" für den Kreis Gütersloh beschlossen. Mit diesem wichtigen Rahmenplan soll die positive Entwicklung des ÖPNV im Kreisgebiet konsequent weitergeführt werden. Der Nahverkehrsplan beinhaltet die Vorgaben für den ÖPNV in der Region. Das umfasst den Ausbau des Fahrtenangebotes, die Verknüpfung der Buslinien untereinander und mit dem SPNV, die barrierefreie Ausgestaltung des ÖPNV sowie die Weiterentwicklung des Gemeinschaftstarifs und des dazugehörigen Vertriebssystems. Ziel ist es, für die Menschen im Kreis Gütersloh ein attraktives und finanzierbares ÖPNV-Angebot zu gestalten.
Nahverkehrsplan des Kreises Gütersloh
Rechtliche Rahmenbedingungen
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) ist der Kreis Gütersloh Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe hat der Kreis Gütersloh eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) abgeschlossen. Bereits seit November 1998 ist das operative Geschäft beim VVOWL angesiedelt, der seitdem die verwaltungsseitigen Aufgaben wie die vollständige Organisation und Planung des regionalen Busverkehrs innehat.
Alle politischen Entscheidungen, die den ÖPNV betreffen, werden weiterhin von den Entscheidungsgremien des Kreises Gütersloh getroffen. Als Fachausschuss ist der Mobilitätsausschuss zuständig.
Aus dem allgemeinen Handlungsrahmen lassen sich für den Kreis Gütersloh folgende Aufgabenschwerpunkte ableiten
• Aufstellung des Nahverkehrsplans
• Durchführung sämtlicher Vergabeverfahren im ÖPNV (Ausschreibungsverfahren von Linienbündeln)
• Vertragsmanagement / Prüfen der Qualität und die Abrechnung von Verkehrsverträgen
• Beratung und Interessenvertretung der Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh zu ÖPNV-Themen (Tarif, Verkehrsplanung, Finanzierung etc.)
• Durchführung von Förderverfahren (z. B. Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW, Sozialticket nach den Richtlinien Sozialticket 2011)
• Mitwirkung bei Themen des Kreises mit Bezug zum ÖPNV (Klimaschutz, Inklusion etc.)
• Vertretung der Interessen des Kreises gegenüber dem Land NRW, den Nachbarkreisen, den Nachbarverbünden sowie den Verkehrsunternehmen
• Vertretung des Kreises in Gremien der OWL Verkehr
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.4.4: Verwaltungsangelegenheiten / ÖPNV
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Fax:
05241 85-2650 - E-Mail:
abt44@kreis-guetersloh.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2624
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E-Mail: d.wellerdick@kreis-guetersloh.de
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