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Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Beschreibung

Wichtig: Für diese Dienstleistung muss vorher online ein Termin gebucht werden.

 

Wenn der Fahrzeugbrief unkenntlich oder beschädigt ist, kann bei der Zulassungsstelle Ersatz beantragt werden. Ein Ersatz-Fahrzeugbrief kann in diesem Fall sofort ausgestellt werden.

Wenn der Fahrzeugbrief unauffindbar, gestohlen oder verloren ist, kann bei der Zulassungsstelle Ersatz beantragt werden. Ein Ersatz-Fahrzeugbrief wird in diesem Fall nach etwa 4 Wochen im Anschluss an ein Aufbietungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes ausgestellt und an den Fahrzeughalter ausgehändigt oder versandt.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

Bei Diebstahl ist vorher eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.

Bei Verlust ist eine eidesstattliche Versicherung persönlich bei einem Notar oder bei der Zulassungsstelle abzugeben.

Wenn der alte Fahrzeugbrief wieder gefunden wird, ist er bei der Zulassungsstelle abzugeben.

Rechtsgrundlagen: § 5 Straßenverkehrsgesetz und § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder
    entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters
  2. Fahrzeugschein
  3. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  4. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht oder Kennzeichenschild)
  5. Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige bei der Polizei
  6. Bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung (Kann von einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle oder von einem Notar abgenommen werden)

Für diese Dienstleistung muss vorher online ein Termin reserviert werden.

40,10 € plus

ggf. zuzüglich 30,70 € bei Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung
Zahlungsart: Bar oder EC

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson