Kfz: Fahrzeugdiebstahl
Kurzbeschreibung
Ein Fahrzeug wurde gestohlen. Bei der Zulassungsbehörde kann die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs beantragt werden.
Beschreibung
Wird ein Kraftfahrzeug gestohlen, ist eine Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle erforderlich.
Sollte das Fahrzeug im Ausland gestohlen werden, ist in dem entsprechenden Land eine Anzeige erforderlich. Mit der Anzeige aus dem Ausland ist ebenfalls eine Ausschreibung des Fahrzeugs durch die deutsche Polizei erforderlich. Eine Vorlage der ausländischen Anzeige ist daher auch bei einer deutschen Polizeidienstelle erforderlich.
Unter Vorlage der Diebstahlsanzeige sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann eine Abmeldung des Fahrzeugs vorgenommen werden.
Sollte sich die Zulassungsbescheinigung Teil II ebenfalls in dem Fahrzeug befunden haben, muss dieses aus der Anzeige hervorgehen.
Das Hauptzollamt und die Versicherung werden automatisch über die Abmeldung informiert.
Die Abmeldung erfolgt nicht mit dem Tag des Diebstahls, sondern mit dem Tag des Antrages der Außerbetriebsetzung. Die Kraftfahrzeugsteuer und auch die Versicherung müssen ohne Abmeldung des Fahrzeugs weiterhin gezahlt werden.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Ausfertigung der Anzeige der deutschen Polizei
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Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Gebühr für die Außerbetriebsetzung | 16,80€ |
Zahlung mit Bargeld oder Girokarte möglich.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Kfz-Zulassungen (2.2.1)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de