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Führerschein für Busse / Ersterteilung / Verlängerung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Busse fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse D, DE, D1 oder D1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.
Beschreibung
Für diese Fahrerlaubnisklassen müssen in regelmäßigen Abständen ärztliche und augenärztliche Untersuchungen nachgewiesen werden, damit eine Verlängerung erfolgen kann. Die Verlängerung ist ebenfalls höchstens 5 Jahre gültig.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Busse zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Fahrerlaubnis Klasse D:
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
- Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse DE:
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
- Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1:
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
- maximale Gesamtlänge: 8m
- Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
- maximale Gesamtlänge: 8m
- Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D1
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Ersterteilung:
Anträge sind zusammen mit den Antragsunterlagen über die Fahrschule bei der Führerscheinstelle des Kreises einzureichen.
Verlängerung:
Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh zu beantragen. Es ist empfehlenswert, den Antrag frühzeitig, das heißt bis zu sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen.
Der verlängerte Führerschein wird durch die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh postalisch versandt.
Benötigte Unterlagen Ersterteilung
- Ist der Antragsteller noch nicht in Besitz eines EU-Kartenführerscheines muss dieser beantragt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Karteikartenabschrift
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen. - Ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen. - Eignungsgutachten (Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Dieses Gutachten können nur bestimmte Betriebs- oder Arbeitsmediziner bzw. amtlich anerkannte Begutachterstellen für Fahreignung ausstellen. Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen.
- Führungszeugnis (Belegart 0) beim zuständigen Bürgerbüro beantragen.
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten).
Benötigte Unterlagen Verlängerung
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Führerschein und Personenbeförderungsschein
- Ggf. Karteikartenabschrift
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen. - Ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen. - Bei Verlängerung ab dem bzw. über das 60. Lebensjahr hinaus:
Eignungsgutachten (Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Dieses Gutachten können nur bestimmte Betriebs- oder Arbeitsmediziner bzw. amtlich anerkannte Begutachterstellen für Fahreignung ausstellen. - Führungszeugnis (Belegart 0) beim zuständigen Bürgerbüro beantragen.
Benötigte Unterlagen bei Abholung
- Bisheriger Führerschein
- Personalausweis
- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
- Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
- Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse erreicht.
- Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.
- Sie haben die – je nach beantragter Klasse im Umfang unterschiedliche – theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Busses erfolgreich absolviert.
45,10 € - wie Ersterteilung
35,00 € für den Fahrerqualifizierungsnachweis (Direktversand innerhalb Deutschlands)
Zahlungsart
per Rechnung
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 2.2.3: Fahrerlaubnisse
-
- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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- Telefon:
05241 85-1200 - Fax:
05241 85-31200 - E-Mail:
abt22@kreis-guetersloh.de
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1200
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