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Kfz: Halterauskunft beantragen

Kurzbeschreibung

Privatpersonen und/oder Firmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunft der Halterdaten beantragen.

Beschreibung

Mit der Zulassung eines Fahrzeuges werden neben den Halterdaten sowie technischen Daten des Fahrzeuges auch Name, Anschrift und Versicherung des Fahrzeughalters gespeichert.

Um eine Auskunft der Fahrzeug- und Halterdaten zu erhalten, ist mit einer Begründung und Angabe der vollständigen Adresse schriftlicher, formloser Antrag bei der Zulassungsstelle zu beantragen.

Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.

Der Antrag kann per Post oder E-Mail gestellt werden.

Nach einem Schadensfall kann die Auskunft auch mit Hilfe der eigenen Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer eingeholt werden.

Schriftlicher Antrag per Mail, Fax oder auf dem Postwege, mit folgenden Angaben:

  • Grund für die gewünschten Angaben
  • Tag des Schadens/Vorfalls
  • Kennzeichen
  • Fahrzeug-Hersteller, Fahrzeugfarbe, sofern möglich
  • Anschrift des Antragstellers

Anfragen können sowohl für Privatpersonen und Versicherungen als auch für Firmen oder Behörden stellen. 

Halterauskünfte für Privatpersonen und Firmen sind kostenpflichtig.

  • Es kann nur Auskunft zu Kennzeichen gegeben werden, die im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsbehörde des Kreises Gütersloh registriert sind.
    • Zu sogenannten Versicherungskennzeichen (z. B. Roller, Mofa) kann die Zulassungsbehörde keine Auskunft geben.
  • Es muss ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nachgewiesen werden (z. B. Unfallgegner hat die Versicherung nicht benannt oder meldet sich nicht, Parken ohne Berechtigung auf einem Privatgrundstück, ...)

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

Halterauskunft für Privatpersonen 5,10€
Halterauskunft für Versicherung 3,10€
Halterauskunft für Behörden ohne Kosten
 

Die Gebühr für Privatpersonen wird mittels Gebührenbescheid veranschlagt. Unter Angabe des Kassenzeichens ist die Gebühr auf ein Konto des Kreises Gütersloh zu überweisen.

Die Gebühr für Versicherungen wird über den Zentralruf der Versicherung automatisch eingezogen.

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