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Grüne Kennzeichen

Beschreibung

Von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge können Kennzeichen mit grüner Schrift zugeteilt werden.

Einige Fahrzeuggruppen (z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Anhänger für Sportzwecke) sind grundsätzlich steuerbefreit und erhalten grüne Kennzeichen.

Andere (z.B. Land und/oder Forstwirtschaft) erhalten auf Antrag grüne Kennzeichen.

Anträge sind bei der Zulassungsstelle des Kreises zu stellen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  3. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich
  4. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  5. Fahrzeugschein - nicht bei Neuzulassung -
  6. Kennzeichenschild/er - bei zugelassenem Fahrzeug -
  7. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
  8. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht) – nicht bei Neuzulassung –

Technische Änderungen:

Wenn das Grüne Kennzeichen nach einer technischen Änderung beantragt wird, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  2. Fahrzeugschein
  3. Kennzeichenschild/er, falls bereits schwarze Kennzeichen zugeteilt wurden
  4. Technisches Gutachten einer Prüfstelle

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

27 € bis 53 €

Zusätzlich: Kosten für neue Kennzeichenschilder und ggf. 5 € Feinstaubplakette (Zahlungsart: Bar oder EC)