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Daueraufenthaltskarte (Dienstleistung für EU-Bürger und ihre Familienangehörige)

Beschreibung

Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt grundsätzlich nur für Angehörige von Staaten, die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Es kann aber auch für Ausländerinnen und Ausländer gelten, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so genannte Drittstaatsangehörige, wenn sie Familienangehörige eines EU- oder EWR-Staatsangehörigen sind.

Diese Familienangehörigen aus "Drittstaaten" erhalten eine Daueraufenthaltskarte, nach einem Aufenthalt ab 5 Jahre.

Die Daueraufenthaltskarte wird als Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Scheckkartenformat ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass zwischen Beantragung und der Aushändigung des Aufenthaltstitels regelmäßig ca. acht Wochen vergehen. Ein Grund für die mehrwöchige Bearbeitungszeit ist die Produktionsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei, die von der Ausländerbehörde nicht beeinflusst werden kann.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

EU- oder EWR-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

  1. gültiger Pass
  2. bereits vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
  3. eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel eine Geburts-, Heiratsurkunde)
  4. ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto")
  5. Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts

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