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Sprengstoffangelegenheiten für den privaten Bereich

Kurzbeschreibung

Personen, die im privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese erwerben wollen, benötigen dazu eine Erlaubnis.

Beschreibung

Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne eine solche Erlaubnis kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt und ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Für die Erteilung einer Erlaubnis ist der Nachweis eines ausreichenden Bedürfnisses erforderlich. Ein ausreichendes Bedürfnis ist z.B. das Wieder- und Vorderladen (Jäger und Sportschützen), das Böllerschießen im Verein, sowie das Abbrennen von Kat. F3 Feuerwerk im privaten Bereich.

  • Wer die Erlaubnis zum Wieder- und Vorderladens oder zum Böllerschießen beantragt, muss zuvor einen Fachkundelehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. Zur Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann beim Kreis Gütersloh beantragt werden. Nach Ausstellung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung ein halbes Jahr lang gültig.
  • Wer die Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen von Kat. F3 Feuerwerk beantragt, muss im Vorfeld den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Haftpflichtversicherung muss 2.000.000 Euro für Personenschäden, 2.000.000 Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Vermögensschäden jährlich für jeden Versicherungsnehmer

 

 

Sie beantragen die Erlaubnis zum ersten Mal:

  1. Antragsvordruck
  2. Bedürfnisnachweis
  3. Fachkundezeugnis

Sie wollen eine bestehende Erlaubnis ändern:

  1. Antragsvordruck
  2. Erlaubnisheft

Sie wollen eine bestehende Erlaubnis verlängern:

  1. Antragsvordruck
  2. Bedürfnisnachweis
  3. Erlaubnisheft
 

Unbedenklichkeitsbescheinigung: zwischen 50 Euro und 150 Euro

Sprengstofferlaubnis Erstausstellung: i.d.R. 125 €

Sprengstofferlaubnis Verlängerung: i.d.R. 75 €