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Jägerprüfung

Kurzbeschreibung

Wer in Deutschland lebt und einen Jagdschein lösen möchte, der muss zuvor die Jägerprüfung absolvieren. Diese wird im Kreis Gütersloh einmal im Jahr von einem bestellten Prüfungsausschuss abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil und kostet derzeit 250 € Gebühren.

Beschreibung

Im schriftlichen und im mündlich-praktischen Teil werden Fragen aus folgenden Sachgebieten gestellt:

  • Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
  • Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
  • Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen)
  • Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Natur- und Landschaftspflegerechts

Die Schießprüfung besteht aus dem Flintenschießen (Wurftauben) und aus dem Büchsenschießen (Rehbockscheibe und laufender Keiler).

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind

  • Mindestalter von 15 Jahren
  • Wohnort im Gebiet des Kreises Gütersloh
  • Antragstellung zwei Monate vor Prüfungsbeginn
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
  • Nachweis zum sicheren Umgang mit einer Kurzwaffe, nicht älter als ein Jahr
  • Nachweis über die Teilnahme einer anerkannten Schulung zur „kundigen Person“
  • Amtliches Führungszeugnis, welches zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 6 Monate ist
  1. Antrag zur Jägerprüfung
  2. Nachweis "Sicherer Umgang mit einer Kurzwaffe"
  3. Nachweis "Kundige Person"

220 € Prüfungsgebühr zzgl. 30 € Verwaltungsgebühr

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen