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Historisches Kennzeichen

Beschreibung

Fahrzeuge können ein historisches Kennzeichen erhalten, wenn das Erstzulassungsdatum mindestens 30 Jahre zurückliegt und ein entsprechendes Oldtimer-Gutachten einer Prüfstelle vorliegt.

Dazu ist ein Antrag auf Zuteilung eines "H"-Kennzeichens bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

Bereits vorher kann gerne ein Wunschkennzeichen reserviert werden.

Ein historisches Kennzeichen kann auch in Kombination mit einem Saison-Kennzeichen zugeteilt werden.

 

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  3. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich
  4. Fahrzeugbrief
  5. Fahrzeugschein
  6. Kennzeichenschild/er - bei zugelassenem Fahrzeug –
  7. Technisches Gutachten einer Prüfstelle
  8. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
  9. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)

Technische Änderungen:

Wenn das historische Kennzeichen für ein bereits zugelassenes Fahrzeug oder zusätzlich ein Saisonkennzeichen beantragt wird, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Fahrzeugbrief
  2. Fahrzeugschein
  3. Kennzeichenschild/er
  4. Technisches Gutachten einer Prüfstelle
  5. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

38,40 € bis 52,40 €

Zusätzlich: Kosten für neue Kennzeichenschilder

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