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Großraum- und Schwertransporte

Beschreibung

Sie wollen im Bereich des Kreises Gütersloh Großraum- und/oder Schwertransporte durchführen, ohne dass es zu Behinderungen des fließenden Verkehrs oder auch zu Sachbeschädigungen kommt?

In der Straßenverkehrszulassungsverordnung (§§ 32 und 34 StVZO) hat der Verordnungsgeber festgelegt, welche Abmessungen und Gewichte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen grundsätzlich haben dürfen. Für Fahrzeuge und Kombinationen, die diese Abmessungen und Gewichte überschreiten, ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO bei der Bezirksregierung Detmold und eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bei der hiesigen Abteilung Straßenverkehr zu beantragen.

Im Antragsverfahren wird geprüft, welche Strecken zu welchen Zeiten und mit welchen Auflagen befahren werden können. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht mehr als unbedingt nötig beeinträchtigt wird und gleichzeitig eine sichere und schnelle Durchführung des Transportes ermöglicht werden kann.

Für Transporte, deren Abmessungen lediglich durch die Ladung überschritten werden, ist ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung der o.g. Abteilung erforderlich.

Seit 2007 ist der Kreis Gütersloh Anwender des Antragsbearbeitungsprogramms VEMAGS.

Antragstellung für LOF-Fahrzeuge

Liegen Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO vor, dürfen alle Fahrzeuge und Arbeitsgeräte, sowie deren Kombinationen eines landwirtschaftlichen Betriebes (auch eines Lohnunternehmers) in einer Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO zusammengefasst werden. 

Dieses vereinfachte Verfahren ist bis zu folgenden Maßen/Massen möglich: 

  • Breite: bis 3,50m 
  • Einzelachslast bis zu 12 t 
  • Gesamtgewicht bis zu 24 t 
  • Gesamtlänge Einzelfahrzeug bis 15m/Zug (Fahrzeug incl. Anhänger) bis 23m 
  • Gesamthöhe bis zu 4m 

Werden diese Werte überschritten, müssen Sie je Fahrzeug einen einzelnen Antrag mit Angabe des Fahrtwegs stellen.

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