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Schlepp-Genehmigung
Beschreibung
Fahrzeuge, die z.B. wegen eines Schadens betriebsunfähig sind, müssen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Das kann z.B. mit einem Abschleppfahrzeug oder auf einem Fahrzeuganhänger erfolgen.
In wenigen Ausnahmefällen ("Notbehelfsgedanke", Gefahrbeseitigung) ist ein Abschleppen der Fahrzeuge zulässig.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, für das Beseitigen und Verbringen von betriebsunfähigen Fahrzeugen (zugelassen, nicht zugelassen oder mit Betriebserlaubnis) von einem Ort zum anderen eine Schleppgenehmigung zu nutzen. Das Fahrzeug kann dann an ein anderes Fahrzeug angehängt werden.
Beim Schleppen muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges die entsprechende Fahrerlaubnisklasse für die beim Schleppen entstehende Fahrzeugkombination haben.
Schleppgenehmigungen sind schriftlich formlos oder mit beigefügtem Antrag per Post oder E-mail oder Fax oder persönlich bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu beantragen. Die Schleppgenehmigung kann einmalig oder als Dauergenehmigung für 3 Jahre beantragt werden.
Fahrzeugdokumente zu ziehendem und gezogenem Fahrzeug
Einzelgenehmigung 60 €
Dauergenehmigung (3 Jahre) Abschleppen oder Schleppen je 140 €
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 2.2.1: Zulassungen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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