BIS: Suche und Detail

Kfz: Stapler-Ausnahmegenehmigung

Beschreibung

Für kurzzeitige Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr für nicht zulassungsfähige Sonder-Fahrzeuge (z.B. Stapler) können Firmen Ausnahmegenehmigungen bei der Zulassungsstelle beantragen.

Die Fahrten können nur für vorher festgelegte Fahrtstrecken im Bereich des Firmenstandortes beantragt werden.

Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax gestellt werden.

Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel als Dauergenehmigung befristet für 6 Jahre erteilt.

  1. Antrag
  2. Gutachten einer Prüforganisation nach § 70 StVZO für die einzusetzenden Fahrzeuge
  3. Lageplan (z. B. Skizze, Stadtplan) zu Firmengelände und Fahrtstrecke
  4. Der Antragsteller gewährleistet die erforderlichen Versicherungen

Gebühr Ausnahmegenehmigung: je nach Einzelfall, i.d.R. 300,00 € (Ausnahmegenehmigung für 12 Jahre)

Überweisung

Zuständige Einrichtungen

  • Kfz-Zulassungen (2.2.1)
      • Straße: Herzebrocker Straße Hausnummer: 140
      • PLZ: 33334 Ort: Gütersloh
      • Adresszusatz:
        Bauteil 7