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Führerschein - Dienstfahrerlaubnis-Umschreibung
Kurzbeschreibung
Haben Sie im Rahmen Ihrer Arbeit bei der Polizei, Bundeswehr, der Bundespolizei eine Dienstfahrerlaubnis erworben, können Sie sich diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Die Umschreibung muss nach Beendigung des Dienstverhältnisses schriftlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden.
Der umgeschriebene Führerschein kann persönlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh abgeholt werden.
Beschreibung
Diese Dienstfahrerlaubnis berechtigt Sie dazu, bestimmte Dienstfahrzeuge zu fahren, solange Sie im Dienst sind.
Möchten Sie auch privat ein Fahrzeug führen, benötigen Sie eine allgemeine Fahrerlaubnis. Sie können ihre Dienstfahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Erneute Prüfungen sind für die Umschreibung nicht notwendig. Dazu zählen zum Beispiel:
- Untersuchungen zur allgemeinen Eignung und zum Sehvermögen
- Schulung in Erster Hilfe
- Fahrprüfung
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Dienstführerschein
- gegebenenfalls vorhandene allgemeine Fahrerlaubnis, falls diese durch die Umschreibung um weitere Klassen erweitert werden soll
Bei Abholung:
- Bisheriger Führerschein
- Personalausweis
- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Sie besitzen eine gültig Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über eine erteilte Dienstfahrerlaubnis.
45,10 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.3: Fahrerlaubnisse
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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- Telefon:
05241 85-1200 - Fax:
05241 85-31200 - E-Mail:
abt22@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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