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Umkennzeichnung

Beschreibung

Auf Wunsch des Fahrzeughalters kann anstelle des bestehenden Kennzeichens eines im Kreis Gütersloh zugelassenen Fahrzeuges ein anderes Kennzeichen ausgesucht werden.

Aus den zur Verfügung stehenden freien Kennzeichen kann ein Wunschkennzeichen ausgewählt und reserviert werden.
Danach ist eine Umkennzeichnung und Umschreibung im Fahrzeugbrief sowie im Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh erforderlich.

Bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen ist zwingend eine Umkennzeichnung erforderlich.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Umkennzeichnung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.

Bei der Umkennzeichnung kann gleichzeitig eine neue Feinstaubplakette gekauft werden.

 

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  3. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
  4. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  5. Fahrzeugschein
  6. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
  7. Prüfbuch – soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben -
  8. Kennzeichenschild/er
  9. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige:
  10. Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen
  11. Die/der Minderjährige muss im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

31,20 € bis 41,40 €

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