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Verkehrshindernisse (Ausnahmegenehmigung)
Beschreibung
Wenn öffentlicher Verkehrsraum, z.B. Straßen, Wege und Plätze, als Lagerplatz bzw. als Hindernis in Anspruch genommen werden soll, ist eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Dazu zählen Baumaterial, Geräte, Container, Werkstattwagen, mobile Toiletten, Arbeitsbühnen, Gerüste, Aufzüge oder ähnliches. Mit der Ausnahmegenehmigung wird gleichzeitig festgelegt, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.
Die Ausnahmegenehmigung ist schriftlich formlos oder mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.
Ausnahme:
Die Ausnahmegenehmigung für Straßen, Wege und Plätze in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl ist bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen.
Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.
- Antrag zur Ausnahmegenehmigung
- Ggf. Skizze, Plan oder Beschreibung mit Abmessungen zur Veranschaulichung
30 € bis 120 € (bei hohem Aufwand Einzelberechnung und höhere Kosten möglich)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.4: Verkehrslenkung
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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- Telefon:
05241 85-1200 - Fax:
05241 85-31200 - E-Mail:
verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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