BIS: Suche und Detail

Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter

Beschreibung

Ein Fahrzeug soll nach einer Außerbetriebsetzung wieder auf dieselbe Person zugelassen werden.

Dazu ist ein Antrag auf Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

Es kann auch ohne Besuch bei einer Behörde eine Online-Wiederzulassung über das Internet vorgenommen werden. Bei Interesse klicken Sie bitte hier (Anmeldung erforderlich).

ONLINE-Dienstleistung: Es kann auch ohne Besuch bei einer Behörde eine Online-Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter über das Internet vorgenommen werden. Bei Interesse bitte nachfolgenden Link aufrufen:

Online-Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  3. Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  4. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
  5. Fahrzeugschein (ZB I)
  6. Fahrzeugbrief (ZB II)
  7. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
  8. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
  9. Prüfbuch – soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben -
  10. Kennzeichenschild/er – soweit vorhanden
  11. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige: Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen
  12. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige:
  13. Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen
  14. Die/der Minderjährige muss im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

23,90 € 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen