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Verkehrsregelung und -beschilderung
Beschreibung
Für Verkehrsregelungen und Verkehrszeichen (z.B. Ampeln, Geschwindigkeit, Überholverbot, Anlieger frei) ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zuständig.
Ausnahme:
Für Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
Anfragen bzw. Anregungen können gerne persönlich, telefonisch oder formlos per Post, E-mail oder Fax mitgeteilt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.4: Verkehrslenkung
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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- Telefon:
05241 85-1200 - Fax:
05241 85-31200 - E-Mail:
verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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