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Heilpraktikerüberprüfung

Beschreibung

Wer den Beruf eines Heilpraktikers ausüben will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktiker (allgemein) / Heilpraktiker (Psychotherapie)

Die Überprüfungen für die Berufserlaubnis des Heilpraktikers sowie des Heilpraktikers (Psychotherapie) werden für die Region Ostwestfalen-Lippe zukünftig vom Gesundheitsamt der Stadt Bielefeld durchgeführt.

Heilpraktiker (Physiotherapie)

ür Anträge auf Erteilung der Berufserlaubnis des Heilpraktikers (Physiotherapie) ist das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf zuständig. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist ausgebildeten Physiotherapeuten vorenthalten.

Für weitere Informationen über den Heilpraktiker (Physiotherapie) wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Düsseldorf
Gesundheitsamt
Frau Kusch
Hospitalstraße 1
40597 Düsseldorf
Tel.: 0211/89-97277
(Mo.-Do.: 8.00 Uhr - 15.00 Uhr, Fr.: 8.00 Uhr -13.00 Uhr)

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