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Amtsärztliche Stellungnahmen für das Finanzamt / für die Kindergeldkasse

Beschreibung

Es wird eine amtsärztliche Bescheinigung ausgestellt zur Vorlage bei der zuständigen Behörde (Finanzamt, Kindergeldkasse).

FAQ

1. Was wird vom Amtsarzt bescheinigt?

Bescheinigungen werden beispielsweise ausgestellt:

  • Zur Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen
  • Bei krankheitsbedingter Unterbrechung oder Abbruch einer Ausbildungsmaßnahme

2. Ist immer eine ärztliche Untersuchung notwendig?

Nein, Stellungnahmen erfolgen in Ausnahmefällen auch nach Aktenlage.

  • Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte, Entlassungsberichte, ärztliche Atteste

Die Gebühren müssen bar bezahlt werden. Die Kosten betragen zwischen 35,- € und 70,- €.

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