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Katastrophenschutz

Beschreibung

Katastrophen / Großeinsatzlagen sind außergewöhnliche Ereignisse, bei denen eine große Anzahl von Menschen gefährdet sind und größte Schäden an Sachwerten entstehen. Darüber hinaus ist auch mit der Beeinflussung lebensnotwendiger Infrastruktur zu rechnen.

Nach Gesetzgebung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen leiten die Kreise die Abwehrmaßnahmen bei Katastrophen und Großschadensereignissen, wenn Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf zur Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich wird.

Der Kreis Gütersloh hat deshalb im Vorfeld einen Gefahrenabwehrplan für Großeinsatzlagen/Katastrophen zu erstellen und weiterzuführen. Im Gefahrenabwehrplan werden insbesondere das Alarmierungsverfahren, die Aufgabenverteilung und das Zusammenwirken aller an der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen dargestellt.

Darüber hinaus werden für bestimmte Gefahren und Objekte (BAB A2, Ems, Eisenbahn, Stromausfall, Hochwasser usw.) Sonderabwehrpläne erstellt.

Der Kreis Gütersloh hält bei Großeinsatzlagen zur rückwärtigen Unterstützung der am Schadensort befindlichen Einsatzleitung einen Krisenstab vor, der aus Mitarbeitern der Kreisverwaltung und Fachberatern der Hilfsorganisationen, Polizei, Feuerwehr, anderer Behörden und bei Bedarf auch aus der privaten Wirtschaft zusammengesetzt wird.

Die Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter- Unfall-Hilfe und das Technische Hilfswerk) haben sich gegenüber dem Kreis Gütersloh bereit erklärt, im Rahmen des Katastrophenschutzes und bei der Abwehr von Großschadensereignissen ihre Potentiale im Bereich des Sanitäts- und Betreuungsdienstes sowie des Bergungsdienstes zur Verfügung zu stellen. Die Feuerwehren nehmen die Aufgaben im Brandschutz wahr.

Die Feuerwehren und Hilfsorganisationen werden aus diesem Grund auch vom Bund und dem Land NRW durch die Bereitstellung finanzieller Mittel und Ausstattung (KFZ u. Gerät) unterstützt.

Die Bundesmittel werden vom Kreis Gütersloh und die Landesmittel von der Bezirksregierung in Detmold bewirtschaftet.

Im Land NRW sind nach der Reform des Fahrzeugkonzeptes des Katastrophenschutzes insgesamt 241 Einsatzeinheiten (EE NRW) aufgestellt, von denen im Kreis Gütersloh fünf Einheiten einsatzbereit vom DRK und MHD aufgestellt wurden.

Vier von diesen Einheiten stehen ausschließlich der regionalen Gefahrenabwehr zur Verfügung und sind somit Bestandteil des Notfallsystems für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) des Kreises Gütersloh. Die fünfte Einsatzeinheit steht zur Einsatzunterstützung der Bezirksreserve der Bezirksregierung zur Verfügung, kann jedoch auch im Kreis Gütersloh in der Gefahrenabwehr eingesetzt werden.

Im allgemeinen werden Einsatzeinheiten in der festgelegten Struktur nur vom Land NRW für überregional Einsätze genutzt. Die Einheiten sind in der Regel in vier Bereiche (Führungstrupp, Sanitätsgruppe, Betreuungsgruppe und Technik – Sicherheitstrupp) mit jeweils 33 qualifizierten Einsatzkräften aufgestellt.

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