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Amtsärztliches Attest bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit

Beschreibung

Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Bescheinigungen bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit.

Der Prüfling setzt sich mit der am 1. Wohnsitz zuständigen Gesundheitsbehörde direkt in Verbindung.

FAQ

1. Wer wird begutachtet?

Personen, die zur Bestätigung der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit laut Prüfungsordnung ein amtsärztliches Attest benötigen.

2. Ist immer eine körperliche Untersuchung notwendig?

Ja.

3. Kann eine amtsärztliche Untersuchung auch nachträglich erfolgen?

Nein. Die amtsärztliche Untersuchung muss spätestens am Prüfungstag stattfinden.

  1. Personalausweis
  2. Attest des behandelnden Arztes
  3. Gesetzliche Grundlage des zuständigen Prüfungsamtes über die Notwendigkeit der Vorlage eines amtsärztlichen Attestes.

Es entstehen Gebühren in Höhe von 35 bis 70 €.

Zahlungsart

Die Gebühren sind bar zu bezahlen.

Rechtsgrundlagen

Prüfungsordnungen der jeweiligen Prüfungsämter

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson