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Pflegewohngeld
Beschreibung
Vollstationäre Einrichtungen (Alten- und Pflegeheimen) können zur Finanzierung eines Teils der dort anfallenden Pflegekosten – den betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen (= Investitionskosten) – einen Zuschuss für ihre Bewohner beim Kreis Gütersloh beantragen. Dieser Zuschuss heißt Pflegewohngeld.
Der Anspruch auf Pflegewohngeld ist hinsichtlich der Höhe abhängig davon, ob das Einkommen und Vermögen des Bewohners sowie seines Ehegatten zur Finanzierung der Investitionskosten nicht bzw. nicht ganz ausreicht.
Bitte informieren Sie sich zu den Vorraussetzungen bei der Pflegeberatungsstelle Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem das Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 3.3.6: Stationäre Leistungen
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
+49 5241 85-0 - Fax:
+49 5241 85-2343 - E-Mail:
abt33@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2339
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E-Mail: b.henneboehl@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2325
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E-Mail: h.landwehr@kreis-guetersloh.de
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