Baulast Auskunft
Kurzbeschreibung
Eine Baulast ist die Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge die das Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
Durch eine Baulastauskunft können Sie sich darüber informieren, ob für Ihr Grundstück eine Baulast eingetragen ist.
Beschreibung
Grundstückseigentümer können durch eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichts- behörde Verpflichtungen übernehmen, die ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen bezüglich Ihres Grundstücks betreffen. Die Verpflichtung wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die der beantragten Bebauung entgegenstehen. Beispielsweise werden Baulasten eingetragen um
- ein Grundstück zu erschließen, das nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche grenzt,
- einen nicht ausreichenden Grenzabstand auf dem Nachbargrundstück zu sichern,
- Stellplätze für PKW auf fremden Grundstücken für das Baugrundstück nachzuweisen oder
- eine Überbauung der Nachbargrenze zu ermöglichen.
Es ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die gegenüber der Bauaufsichtsbehörde gilt. Sie bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel erhalten. Die Verpflichtung wird nicht in das privatrechtliche Grundbuch eingetragen. Es ist daher wichtig, vor dem Erwerb eines Grundstücks auch eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen
- Ein formloser Antrag mit vollständiger Angabe der Daten des Grundstücks:
- Adresse
- Gemarkung, Flur und Flurstück/en (bei mehreren Flurstücken sind alle Bezeichnungen anzugeben)
- Ein Nachweis des berechtigten Interesses.
Sie können dazu das Download -Formular nutzen
Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis können vom Kreis Gütersloh nur für die kreisangehörigen Kommunen Borgholzhausen, Halle (Westf.), Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.) erteilt werden.
Um Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses können beispielsweise Grundeigentümer und Kaufinteressenten mit entsprechendem Nachweis haben.
- Reichen Sie einen Antrag per Post oder Mail ein.
Zur Antragstellung können Sie das anliegende Formular nutzen. - Das Baulastenverzeichnis wird geprüft.
- Wenn eine Baulast vorhanden ist, erhalten Sie eine Bescheinigung zusammen mit einer Kopie des Baulastenblatts und des Lageplans, auf dem die Baulast dargestellt ist.
- Wenn keine Baulast vorhanden ist, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung.
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden folgende Gebühren erhoben:
- je Baulast 50,00 € max. 200,00 € je Flurstück
- schriftliche Auskunft, dass keine Baulast vorhanden ist 30,00 €.
Siehe Anlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Tarifstelle 03 (Ziffern 3.1.5.6.3 und 3.1.5.6.4)
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bauen und Wohnen: Verwaltungsangelegenheiten / Wohnraumförderung / Submission (4.2.4)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung Verwaltungsangelegenheiten Bauen
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Telefon: 05241 85-1947
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E-Mail: j.benke@kreis-guetersloh.de
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Position: Sachbearbeitung Verwaltungsangelegenheiten Bauen
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Telefon: 05241 85-1944