Kfz: Betriebserlaubnis (Verlust/Diebstahl)
Kurzbeschreibung
Die Betriebserlaubnis zu einem Fahrzeug ist gestohlen worden oder in Verlust geraten. Bei der Zulassungsstelle kann ein Ersatz beantragt werden.
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl einer Betriebserlaubnis für Ihr Kleinkraftrad, Mofa, Moped, Leichtkraftrad, Anhänger für Arbeitsmaschinen, Anhänger für Sportzwecke, motorisierten Krankenfahrstuhl, Bootsanhänger, Pferdeanhänger, oder ähnliches ist ein Ersatzdokument erforderlich.
Sofern das Fahrzeug bereits einmalig zugelassen war und somit Fahrzeugdaten beim Kraftfahrtbundesamt gespeichert worden sind (diese sind bis zu 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung verfügbar), ist die Zulassungsstelle für die Erstellung einer neuen Betriebserlaubnis zuständig.
Sollte das Fahrzeug bisher nicht zugelassen gewesen sein oder das Fahrzeug bisher lediglich mit Versicherungskennzeichen geführt worden sein, so ist bei der Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Hersteller oder ggf. zur Vorführung bei einer Prüforganisation zu beantragen.
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Erbschein/Testament oder Eigentumserklärung (siehe unter "Anträge/Informationsblätter")
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
ODER
- Nachweis über den Hersteller und die Fahrgestellnummer (beispielsweise mittels Foto des Typenschild, o.ä.)
Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin zu buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Fahrzeug ist oder war bereits zugelassen:
- persönliche Vorsprache in der Zulassungsstelle
- Vorlage aller erforderlichen Unterlagen
- Zulassungsstelle erstellt Ersatz-Betriebserlaubnis
Fahrzeug war noch nicht zugelassen, Herstellerwerk existiert noch:
- persönliche Vorsprache in der Zulassungsstelle
- Vorlage aller erforderlichen Unterlagen
- Zulassungsstelle prüft die Erteilung einer Zweitschrift
- Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Herstellerwerk
- Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Antragsteller über das Herstellerwerk eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragen
Fahrzeug war noch nicht zugelassen, Herstellerwerk existiert nicht mehr:
- persönliche Vorsprache in der Zulassungsstelle
- Vorlage aller erforderlichen Unterlagen
- Zulassungsstelle prüft die Erteilung einer Zweitschrift
- Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorführung bei einer Prüforganisation
- Antragsteller führt Fahrzeug bei einer Prüforganisation unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung vor
- Prüforganisation erstellt Gutachten nach §21 StVZO
- Mit dem §21 StVZO kann der Antragsteller bei der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis beantragen
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Unbedenklichkeitsbescheinigung | 10,20€ |
Zahlung mit Bargeld oder Girokarte möglich.
Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis
grundsätzliche Gebühr | von 14,10€ bis 43,70€ |
Zahlung mit Bargeld oder Girokarte möglich.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Kfz-Zulassungen (2.2.1)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de